Wie viel Wohnfläche steckt in meinem Dach?
Unter Dachschrägen ist Wohnfläche nicht gleich Grundfläche. Maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
- Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll.
- Flächen zwischen 1 und 2 m zählen zur Hälfte.
- Flächen unter 1 m zählen nicht.
- Terrassen und Balkone zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Beispiel: 160 m² Grundfläche, davon 100 m² über 2 m, 40 m² zwischen 1 und 2 m und 20 m² darunter, ergeben 120 m² Wohnfläche. Gauben und ein höherer Kniestock vergrößern den voll anrechenbaren Anteil deutlich – das prüfen wir in der Vorprüfung.