Rettungsweg und Aufzug: zwei Punkte, die wir zuerst prüfen.
Jede neue Wohnung braucht zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste ist das Treppenhaus, für den zweiten gibt es mehrere Wege.
In Berlin führt der zweite Rettungsweg aus dem Dachgeschoss meist über die Drehleiter der Feuerwehr. Sie reicht bis zu einer Brüstungshöhe von 23 m und braucht eine Aufstellfläche vor dem Haus. Die Rettungsfenster müssen mindestens 0,90 × 1,20 m groß sein, die Brüstung höchstens 1,20 m hoch. Liegt der Fußboden des neuen Dachgeschosses höher als 22 m, gelten die Regeln für Hochhäuser.
Kommt die Drehleiter nicht heran, etwa bei manchen Hinterhäusern und Seitenflügeln, lässt sich der zweite Rettungsweg häufig anders sichern: über ein zweites Treppenhaus, eine Verbindung zum Nachbartreppenhaus oder eine mit Bauaufsicht und Feuerwehr abgestimmte Lösung im Bestand. Welche Variante passt, klären wir früh in der Vorprüfung – für Sie ohne Aufwand.
Der Aufzug ist kein Muss, aber für Käufer von Dachwohnungen im vierten oder fünften Stock ein wichtiges Kriterium. Wo keiner vorhanden ist, lässt er sich oft im Treppenauge oder als Schacht am Gebäude nachrüsten. Ob das baulich und wirtschaftlich passt, prüfen wir vor Ort – aus der Ferne ist das kaum zu beurteilen.