Was passiert rechtlich mit dem neuen Dachgeschoss?
Aus dem Dachboden wird eigenständiges Wohnungseigentum mit eigenem Grundbuchblatt.
Ist das Haus bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, wird die Teilungserklärung um die neuen Einheiten ergänzt. Ist es noch nicht aufgeteilt, kann die Aufteilung im Rahmen des Projekts erfolgen. Die notariellen und grundbuchlichen Schritte koordinieren wir.
Kosten und Lasten werden danach nach den neu berechneten Miteigentumsanteilen verteilt – die bestehenden Eigentümer tragen anteilig weniger, weil neue Miteigentümer hinzukommen.