Baurecht

Dachausbau im Milieuschutzgebiet oder unter Denkmalschutz – geht das?

Ja. Ein soziales Erhaltungsgebiet („Milieuschutz“) ist kein Dachausbau-Verbot.

Neuer Wohnraum im Dach wird erhaltungsrechtlich in der Regel anders bewertet als die Modernisierung bestehender Mietwohnungen. Neben der Baugenehmigung ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung des Bezirks nötig – Prüfung und Antrag übernehmen wir.

Bei denkmalgeschützten Häusern stimmen wir Gauben, Fenster und Materialien mit der Denkmalbehörde ab. Viele der schönsten Berliner Dachausbauten sind genau so entstanden.

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