Dachausbau im Milieuschutzgebiet oder unter Denkmalschutz – geht das?
Ja. Ein soziales Erhaltungsgebiet („Milieuschutz“) ist kein Dachausbau-Verbot.
Neuer Wohnraum im Dach wird erhaltungsrechtlich in der Regel anders bewertet als die Modernisierung bestehender Mietwohnungen. Neben der Baugenehmigung ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung des Bezirks nötig – Prüfung und Antrag übernehmen wir.
Bei denkmalgeschützten Häusern stimmen wir Gauben, Fenster und Materialien mit der Denkmalbehörde ab. Viele der schönsten Berliner Dachausbauten sind genau so entstanden.